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Wenn der Kampfmittelräumdienst Geocaches findet

Polizei-EinsatzwagenDas Jahr ist zwar noch recht jung, dennoch ist etwas vorgefallen, was uns zum Nachdenken bewegen sollte. Ein Cache wurde von Passanten vorgefunden, die zu Hilfe gerufene Polizei wusste mit dem Behälter nichts anzufangen und alarmierte den Kampfmittelräumdienst. Den Rest der Geschichte kann sich jeder selber ausmalen. Wie sollten Cachebesitzer vorgehen, um Caches vor Polizei-Einsätzen zu schützen?

Ich berichte nun bewusst nicht tagesaktuell, um hier keine Verbindung zu einem Cache aufkommen zu lassen und um den / die Owner zu schützen.

Die Geschichte begann außergewöhnlich. Ich erhielt eine E-Mail von einem Geocacher, dass er von einer Sprengung eines Geocaches einen Tag zuvor durch den Kampfmittelräumdienst erfahren hatte.  Nun denn, ich habe Rücksprache mit einem mir bekannten Polizeibeamten gehalten und erhielt die Antwort, das dem tatsächlich so ist. Details waren dort aber auch nicht bekannt. Nun habe ich weiter recherchiert und festgestellt: diese Sprengung wäre vermeidbar gewesen.

Munitionskisten sollten immer lackiert und deutlich als Geocache gekennzeichnet werden

Munitionskisten sollten immer lackiert und deutlich als Geocache gekennzeichnet werden

Nachdem die Polizei nämlich eine Gefährdung von dem mit Gewebeband umwickelten Behälter nicht ausschließen konnte, wurden die Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes hinzugerufen.  Der Behälter wurde vor Ort mittels eines mobilen Röntgengerätes durchleuchtet.

Das Ergebnis: ein Kugelschreiber konnte erkannt werden,  ansatzweise die Spirale eines Ringbuches und etwas, was wie eine gespannte Feder aussah. Damit war nicht eindeutig auszuschließen, dass dieser Behälter ungefährlich war und wurde “aufgeschossen”.

Trotz eines Geocaching-Beitrages in der Polizeizeitung im Oktober 2008 von guy1964, der genau diesen Fall verhindern sollte, löste dieser Geocache einen Einsatz bei Polizei und Kampfmittelräumdienst aus.

Aber: die Ordnungshüter wären anders vorgegangen, wenn außen an dem Behälter erkenntlich gewesen wäre, dass es sich dabei um einen Geocache handelt.

Daher nochmals die Aufforderung an Euch Cachebesitzer:

  • Verwendet auf keinen Fall Begriffe wie “ungefährlich” oder “keine Bombe”, die unter Umständen bei Verschmutzung oder Verdeckung mißverständlich ausgelegt werden könnten.
  • Mißverständliche Kennzeichnungen sollten vermieden werden!

    Mißverständliche Kennzeichnungen sollten vermieden werden!

    Versetzt Euch in die Lage, wie Euer Geocache auf Passanten / Sicherheitsdienst / Polizei wirken könnte, wenn er zufällig gefunden wird!

  • Die Größe eines Cachebehälters spielt keine Rolle! Auch von einer mit Sprengstoff gefüllten Filmdose könnte eine große Gefahr ausgehen.

Jeder Einsatz verursacht Kosten, u. a. durch eingesetztes Material. Es ist durchaus denkbar, dass einem Cacheowner diese Kosten in Rechnung gestellt werden, insbesondere wenn er möglicherweise sogar noch fahrlässig gehandelt hat. Beispiele hierfür gab es in der Vergangenheit ja bereits mehrmals.

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KBreker
Allgemein
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  1. 23. Januar 2009, 15:09 | #1

    Ich glaub, wir sollten noch mal den Chef unseres landeseigenen Munitionsbergungsdienstes schulen…

  2. pvt_sailor
    23. Januar 2009, 16:17 | #2

    Moin,

    Ich glaube nicht, dass die Kennzeichnung allein hilfreich ist und damit vor oben genannten polizeilichen Maßnahmen schützen kann.

    Kein Einsatzleiter der Polizei würde das Risiko ausschließen wollen/können, dass sich ein potentieller Attentäter nicht einen Aufkleber von GC besorgen kann, um so sein Sprengmittel zu “tarnen” … dann noch ins Listing – perfekt.
    Ups, wenn sich so etwas bei Osamas Kollegen rumspricht, tse tse.

    Mal im ernst:
    Unter den genannten Gründen ist es nicht mal hilfreich, wenn sich Geocacher unter den Polizeibeamten befinden und durch einen Blick ins Netz die Dose als gelistet identifizieren können.

    Die Chance erhöht sich natürlich, wenn die Dose sich an einem Ort befindet, der nicht anschlagsträchtig ist.

    Will sagen: Ne Dose im Wald wird keiner sprengen. Befindet sich ein Cache jedoch an einem Bauwerk o.ä., das durch seine Zerstörung tatsächlich terroristische Ziele unterstützen würde (große Brücke oder stark bebaute Gebiete, Flughafen, Strommasten, Windräder, Bahnanlagen etc.) steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Einsatzleiter sämtliche Gefahren und Möglichkeiten ausschließen will/muss und er wird ein dementsprechendes Vorgehen anordnen.

    Es sei denn, er ist der Owner :D

    pvt_sailor

  3. 23. Januar 2009, 16:22 | #3

    Na super. Mr. Bin Laden klebt nun einen Aufkleber auf die Box. Legt noch ein Ringbuch und einen Kugelschreiber rein und kein Mensch denkt an eine Bombe ???

    Tolle Idee.

    PANISA

  4. 23. Januar 2009, 17:15 | #4

    Es geht doch nicht alleine darum, eine Terrorgefahr abzuwenden. Es geht doch darum, dass das Legen eines Geocaches nicht als Vorsatz gewertet werden kann.

    Meinetwegen kann die Polizei / der Kampfmittelräumdienst jeden Cache von mir sprengen. Wenn ich das Teil aber als Geocache bezeichnet und evtl. sogar mit Kontaktdaten versehen habe, dann soll mir das ganze Theater zumindest nicht in Rechnung gestellt werden.

    Es gibt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wenn also die Polizei / der Kampfmittelräumdienst meine Dose sprengt, obwohl offensichtlich ist, dass es sich hierbei um einen Geocache handelt, dann ist diese Vorgehensweise nicht verhältnismäßig.

    Und das jetzt hier eine Terrorgefahr projiziert wird und künftig Bomben als Geocache getarnt werden, ist doch einfach nur lächerlich.

    Wenn Euch die Tipps nicht zusagen, dann lasst es doch einfach bleiben. Ich versuche – zumindest für meine Caches und für diejenigen, denen es wichtig ist – eine gute und gangbare Lösung zu finden.

  5. 23. Januar 2009, 17:26 | #5

    Eine Dose, die bereits mehrfach geloggt wurde, wird sicher nicht mehr als Bombe durchgehen können, wenn man sich die Online-Logs ansieht. Es wäre auch zu kompliziert die vermeintliche Bombe durch gleichzeitiges Online-Listing zu tarnen, da die Gefahr einer frühzeitigen Aufdeckung durch FTF-Jäger zu groß ist (wenn Nachts um 2 die Bombe hochgeht, ist das Terrorziel eindeutig verfehlt) Außerdem verbleiben solche Sprengkörper nicht lang genug vor Ort, um durch das Reviewing durchzukommen. Es reicht ja auch aus, die entsprechenden Beteiligten zu sensibilisieren und als Cacheleger alles dafür zu tun, dass eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann. Vernünftige Beschriftungen gehören definitiv dazu. Außerdem verleiht es dem Ganzen eine persönliche Note.

  6. Waldschrompf
    23. Januar 2009, 23:45 | #6

    Ne, ne, was ist nur aus den guten alten Drogenverstecken geworden? Warum denken die Leute heutzutage bei jedem Behälter, der irgendwo im Gebüsch liegt, gleich an eine Bombe?
    Wie ein echter Sprengstoffanschlag aussieht, hat man ja auf schreckliche Weise in London und Madrid sehen können. Einen etwa 1-Liter großen Behälter am Rande eines Parkplatz in einer Provinzstadt (nur so als Beispiel) für eine Bombe zu halten, ist einfach nur lächerlich.

  7. Mystphi
    25. Januar 2009, 01:17 | #7

    Moin Kai,

    danke, dass Du mein Geo-Credo hier mal (wieder) zum Thema machst. Als begeisterter Verstecker urbaner und urbanster Caches kann ich das in diesem Artikel gesagte nur zu sehr unterstützen. Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen: Nicht nur einen eindeutigen Hinweis darauf, dass es sich um einen “harmlosen Spielgegenstand” handelt (das Wort “Spielgegenstand” halte ich für besonders effektiv), sollte man auf dem Cache platzieren, sondern mindestens noch eine Mailadresse, besser eine Telefonnummer. Diese sollte am Besten auch über eine Reverssuche zum Cacheowner führen. Der Polizeibeamte, der unter solchen Bedingungen noch einen Großeinsatz auslöst, dürfte wegen Unverhältnismäßigkeit zur Verantwortung gezogen werden. Dass das mit der Telefonnummer bestens funktioniert, habe ich bereits zwei Mal selbst erfahren dürfen. Und wer nicht bereit ist, dieses Zugeständnis an die öffentliche Sicherheit zu machen, der sollte seine Caches besser im Wald verstecken.

    Viele Grüße
    Gerald

  8. pvt_sailor
    25. Januar 2009, 14:59 | #8

    Moin,

    die Idee mit der Telefonnummer ist klasse!

    Nur dann kann man wirklich sicher gehen, dass im Vorfeld schon alle Unklarheiten beseitigt werden können.

    Ein Aufkleber allein schützt leider nicht vor haftungsrechtlichem Ausschluss. Am besten so etwas wie “Offizieller Geocache!” *prust* *schenkelklopf*, oder wie? Das nützt aus den von mir schon beschriebenen Gründen gar nix – die Rechnung käm unter Garantie.

    Mit einer Handyerreichbarkeit sind solche Sachen zu verhindern.

    Liebe Grüße,

    Peter

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